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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Mediresc® GmbH, Hoogeweg 132, D-47623 Kevelaer

§ 1 Geltung der AGB

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Unser Verkaufspersonal ist zu mündlichen Zusagen nicht berechtigt.

Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden AGB des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen, selbst wenn der Vertragspartner auf diese verweist.

§ 2 Angebot oder Vertragsschluss

Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. - freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.

Der Vertragspartner ist 30 Tage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung oder der Ausführung durch die Mediresc® GmbH.

Wird der Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen, so findet § 312 BGB keine Anwendung. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner im Sinne des § 13 BGB ist, d.h. weder für Zwecke seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit bestellt.

§ 3 Preise

Die von der Mediresc® GmbH angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie Verpackungs- und Versendungskosten. Soweit zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum bzw. Lehrgangsdatum mehr als drei Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Ausbildung gültigen Preise.

§ 4 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Bestellt der Käufer/ Vertragspartners unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, so steht ihm ein Widerrufsrecht nach § 312b BGB zu. Der Käufer/ Vertragspartner kann die Bestellung durch Rücksendung der Ware an uns widerrufen. Der Widerruf muss innerhalb von 2 Wochen ab Zugang einer ordnungsgemäßen Belehrung beim Käufer/ Vertragspartner über seine Rechte geschehen. Fehlt eine solche Belehrung, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens 4 Monate nach Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der Absendung der Ware durch den Käufer/ Vertragspartner an. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, sobald der Käufer die Versiegelung (Papier- oder Plastikhülle) gelieferter Datenträger geöffnet oder entfernt hat. Bei einem vollständigen oder teilweisen Widerruf des Vertrags durch den Käufer/ Vertragspartner hat dieser die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern der Kaufpreis der zurückgesandten Ware den Wert von 1000,00 € nicht übersteigt. Dies gilt nicht, wenn wir dem Käufer eine andere, als die von ihm bestellte, Ware geliefert haben und er diese zurücksendet.

§ 5 Lieferzeiten

Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung an uns. Teillieferungen sind zulässig.

§ 6 Versand- oder Gefahrübergang

Bestellt der Käufer/ Vertragspartner nicht als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, so gilt folgendes: Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers/ Vertragspartners. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Bei entsprechendem schriftlichem Auftrag des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 7 Mängelanzeige

Mängel sind durch den Käufer/ Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Schadenersatz ist für sonstige Schäden ausgeschlossen, die nicht auf grobem Verschulden der Verkäuferin beruhen (§309 Ziff.7b BGB). Mangelhafte Liefergegenstände sind vom Käufer/ Vertragspartner auf eigene Kosten an uns zu senden. Erfolgt die Mängelrüge zu Recht, erstatten wir dem Käufer die durch eine übliche Versendung mit der Deutschen Post AG / DHL oder einem vergleichbaren Unternehmen entstehenden Kosten.

§ 8 Behebung von Mängeln

Vor Verjährung der Mängelansprüche wird mangelhafte Ware unter Ausschluss sonstiger Mängelansprüche nachgebessert oder nach unserer Wahl Ersatzlieferung vorgenommen. Die Frist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, gegenüber sonstigen Käufern 1 Jahr. Mehrfache Abhilfen sind zulässig. Erst bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung können sonstige Mängelansprüche, insbesondere Minderung oder Rücktritt, geltend gemacht werden.

§ 9 Haftung

Die Mediresc® GmbH steht dem Käufer/ Vertragspartner nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse zur Verfügung. Die Mediresc® GmbH haftet hierfür jedoch nur dann, wenn ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet die Mediresc® GmbH unbeschränkt. Die Haftung für jede Form der Unmöglichkeit wird, soweit nicht ohnehin vom Gesetz ausgeschlossen, auf das 3fache des Kaufpreises begrenzt. Im Übrigen haftet die Mediresc® GmbH unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet die Mediresc® GmbH maximal in Höhe des dreifachen Kaufpreises.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Mediresc® GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung maximal auf die Höhe des dreifachen Kaufpreises beschränkt.

Falls der Käufer/ Vertragspartner verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Mediresc® GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Eine Haftung für übliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei Nichtbefolgung unserer Benutzungsanweisung und Veränderungen an Produkten, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen die Mediresc® GmbH richten, nicht abtretbar und können nur vom Käufer/ Vertragspartner geltend gemacht werden.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich diese nur auf die Richtigkeit des Datenbestandes zur Zeit der Lieferung. Sofern Dateien und Informationen von Dritten (Behörden oder sonstigen privaten oder öffentlichen Auskunftsstellen) stammen und durch die Mediresc® GmbH übernommen werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher, zum Zeitpunkt der Lieferung, bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis, die der Mediresc® GmbH gegen den Käufer zustehen, behält sich die Mediresc® GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller bzw. Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für die Mediresc® GmbH. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig nach dem Rechnungswert auf die Mediresc® GmbH übergeht. Der Käufer/ Vertragspartner verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer/ Vertragspartner bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Mediresc® GmbH ab. Der Käufer/ Vertragspartner ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an die Mediresc® GmbH abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf die Aufforderung der Mediresc® GmbH hin hat der Käufer/ Vertragspartner die Abtretung offen zu legen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer/ Vertragspartner auf das Eigentum der Mediresc® GmbH hinzuweisen und die Mediresc® GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer/ Vertragspartner. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufer/ Vertragspartner - insbesondere Zahlungsverzug – ist die Mediresc® GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufer/ Vertragspartner gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 11 Zahlung

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen der Mediresc® GmbH ohne Abzug sofort fällig. Nach dem Eingang einer schriftlichen Anmeldung für eine Aus- Weiter- bzw. Fortbildung, erstellt die Mediresc® GmbH in den Folgetagen eine Rechnung, die gleichfalls eine Anmeldebestätigung darstellt. Die Rechnungssumme ist bis spätestens zum Tag des auf der Rechnung genannten Zahlungszieles zu entrichten(BGB§248). Als bezahlt gelten alle Rechnungseingänge am Tag der Buchungsverpflichtung. Skonti oder andere Rabatte entfallen automatisch bei Überschreitung des Zahlungszieles, alle hieraus entstehenden Kosten werden nach berechnet.

Die Mediresc® GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufer/ Vertragspartner, nach denen Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Es wird vereinbart, dass die Mediresc® GmbH für jede 1.Mahnung, deren Kosten vom Käufer/ Vertragspartner zu tragen sind, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von € 5,00 erheben und für jede weitere Mahnung 10 €. Die nicht gezahlten Mahnkosten, versetzen den Käufer/ Vertragspartner in weiteren Verzug ohne das Mahnverfahren einzuschränken.

Wenn der Käufer/ Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn der Mediresc® GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufer/ Vertragspartner in Frage stellen, so ist die Mediresc® GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn durch die Mediresc® GmbH Schecks angenommen wurden. Im Übrigen ist die Mediresc® GmbH in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.

Der Käufer/ Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§ 12 Fälligkeitsverzinsung

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, für ihre gegenseitigen, durch Kaufvertrag begründeten vermögensrechtlichen Ansprüche und solche aus Scheck- und Wechselverpflichtungen, vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 8 Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für das Jahr zu fordern.

§ 13 Schutz- und Urheberrechte

Der Käufer ist verpflichtet, die Mediresc® GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er wegen einer angeblichen Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von der Mediresc® GmbH geliefertes Produkt von Dritten angegangen wird. Die Regelung solcher Ansprüche und die Verteidigung des Käufer/ Vertragspartner gegen Ansprüche des Rechtsinhabers werden durch die Mediresc® GmbH auf eigene Kosten geregelt, soweit die Verletzung unmittelbar durch ein von der Mediresc® GmbH geliefertes Produkt entstanden ist. Die Mediresc® GmbH ist grundsätzlich bemüht, dem Käufer/ Vertragspartner das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen.

Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, ist die Mediresc® GmbH nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.

Hat der Käufer/ Vertragspartner das von der Mediresc® GmbH gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert oder hat die Mediresc® GmbH aufgrund der Anweisungen des Käufer/ Vertragspartner das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer/ Vertragspartner verpflichtet, der Mediresc® GmbH gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen und freizustellen sowie die der Mediresc® GmbH sonst entstehenden Schäden zu ersetzen.

Ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Mediresc® GmbH darf der Käufer/ Vertragspartner weder Lehrmaterialien, noch Dokumentationen Dritten zugänglich machen. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke angefertigt werden. Eine Haftung oder ein Kostenersatz durch die Mediresc® GmbH für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser durch den Käufer/ Vertragspartner auch auf Kopien anzubringen.

§ 14 Ausbildung

Teilnahmebedingungen für private Maßnahmen/Seminare und andere Leistungen der Mediresc® GmbH

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um "Allgemeine Geschäftsbedingungen" im Sinne des gleich lautenden Gesetzes (AGBG). Sie gelten für das ganze Unternehmen allgemein und dürfen als solche nicht abgeändert werden. Alleine im Wege einer einzelvertraglichen zusätzlichen schriftlichen Abrede ist die Änderung einzelner Bestimmungen zulässig.

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen und spätestens einen Monat vor Seminarbeginn in der Zentrale der Mediresc® GmbH, 47623 Kevelaer, Hoogeweg 132 vorliegen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie in den folgenden Tagen eine Rechnung, die gleichfalls eine Anmeldebestätigung darstellt. Jegliche Anmeldung zu einer Aus- oder Fortbildung bei der Mediresc® GmbH, ist ein rechtsverbindlicher Vertrag mit dem Teilnehmer bzw. der entsendenden Stelle.

 

2. Inhalt des Seminars (1) Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.

(2) Die Mediresc® GmbH ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Auftraggebers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.

 

3. Rücktritt / Kündigung

Der Rücktritt von einer Aus- oder Fortbildung bei der Mediresc® GmbH muss schriftlich erfolgen. Sofern in den Einzelausschreibungen keine anderen Angaben erfolgen, gelten folgende Rücktrittsbedingungen:

Die Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer bzw. seiner entsendenden Stelle bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenfrei, danach und bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, stellen wir Ihnen 50% der ausgewiesenen Teilnahmegebühr in Rechnung. Nach dieser Frist wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Absage einen Ersatzteilnehmer stellen können, der den Voraussetzungen entspricht, oder die Mediresc® GmbH einen Ersatzteilnehmer stellen kann, so entfallen die Stornierungsgebühren.

 

4. Absage einer Aus- oder Fortbildung durch die Mediresc® GmbH Die Mediresc® GmbH behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.B. Nichterreichen der seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage durch die Mediresc® GmbH wird diese versuchen, den Auftraggeber auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Auftraggeber einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Mediresc® GmbH.

 

5. Gebühren und Zahlungsbedingungen

Nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie in den folgenden Tagen eine Rechnung, die gleichfalls eine Anmeldebestätigung darstellt. Jegliche Anmeldung zu einer Aus- oder Fortbildung bei der Mediresc® GmbH ist ein rechtsverbindlicher Vertrag mit dem Teilnehmer bzw. der entsendenden Stelle.

(1) Die Seminargebühren werden nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens zu Seminarbeginn.

Die Mediresc® GmbH ist berechtigt, vom Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgte Zahlung zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist die Mediresc® GmbH berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Seminar auszuschließen.

(2) Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungserhalt ein. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

 

6. Veranstaltungsort

Die Aus- oder Fortbildungen finden in den Räumlichkeiten der Mediresc® GmbH statt. Diese können wahlweise in den Örtlichkeiten Geldern, Wesel oder Kleve durchgeführt werden.

 

7. Sonstiges

(1) Die Mediresc® GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von der Mediresc® GmbH zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

 

(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Mediresc® GmbH, insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.

 

(3) Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich die Mediresc® GmbH vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung der Mediresc® GmbH in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

(4) Die der Mediresc® GmbH übermittelten Daten des Auftraggebers werden in der EDV-Anlage verarbeitet.

 

(5) Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Mediresc® GmbH, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen der Mediresc® GmbH gegen den Auftraggeber, soweit er Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

(6) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und die Mediresc® GmbH verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.

 

8. Unterbringungs- und Verpflegungskosten

Die Mediresc® GmbH kann auf Wunsch die Unterbringung und Verpflegung bei Aus- oder Fortbildungen vermitteln. Diese Vermittlung ist für den Teilnehmer kostenfrei. Eine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten etc. mit den jeweiligen Vermietern, dem Hotel oder anderer Kost & Logis Anbietern, wird von der Mediresc® GmbH nicht übernommen.

 

9. Information und Beratung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen.

Mediresc® GmbH Direkt: (02832) 98597 - 0

Zentraltelefax: (02832) 98597 – 22

§ 15 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden/ Vertragspartners werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Daneben darf die Mediresc® GmbH personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden/ Vertragspartners, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ein entgegen gesetztes Interesse des Kunden/ Vertragspartners gegeben ist oder dieser nicht in die Speicherung und Nutzung eingewilligt hat.

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz Geldern. Sofern der Käufer/ Vertragspartner Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Geschäftssitz Kevelaer. Die Mediresc® GmbH ist in diesem Fall jedoch auch berechtigt, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden/ Vertragspartners geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt unberührt.

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Mediresc® GmbH und dem Kunden/ Vertragspartner gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken. Einzelabreden, die nicht dieser AGB entsprechen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.